Lieber zu früh als zu spät. Eine erste Untersuchung ist spätestens im Alter von ca. 6-8 Jahren sinnvoll. Die weiteren Kontrollen können danach so geplant werden, dass ein idealer Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn nicht verpasst wird.
Bezahlt meine Krankenkasse die Behandlung? Was ist "KIG"?
Ja, je nach "Kieferorthopädischer Indikationsgruppe" KIG (§ 29 SGB-V). Bei KIG 3-5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag die Vertragsleistungen.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein, nur die elektronische Gesundheitskarte ist bei GKV-Versicherten vorzulegen.
Ist Kieferorthopädie bei Erwachsenen noch möglich?
Ja. Zahnstellungs- und Bisskorrekturen sind grundsätzlich auch bei Erwachsenen in jedem Alter möglich.
Ist die Behandlung mit einer Zahnspange schmerzhaft?
Nein. Manche Menschen empfinden gelegentlich leichten Druck an den Zähnen, der sich aber nach kurzer Zeit immer wieder legt.
Muss ich während der Zahnspangen-behandlung weiterhin zum normalen Zahnarzt?
Ja, die Kontrollen beim Zahnarzt sollten weiter erfolgen.
Machen Zahnspangen die Zähne kaputt?
Nein, eine moderne Zahnspange zerstört die Zähne selbst nicht. Die Zahnpflege ist jedoch erschwert. Durch Versiegelungen, professionelle Zahnreinigungen und Fluoridierungen reduzieren wir jedoch erheblich das Kariesrisiko.
Welche Ausbildung hat ein Fachzahnarzt für Kieferorthopädie?
Ein Kieferorthopäde muss nach dem Zahnmedizin-studium eine vierjährige Facharztausbildung absolvieren. Erst nach einer anschließend bestandenen Facharztprüfung darf die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ oder „Kieferorthopäde“ geführt werden.
"Jeder Kieferorthopäde ist auch Zahnarzt, aber nicht jeder Zahnarzt ist auch Kieferorthopäde".
Siehe auch unter "Aktuelles": Augen auf bei der Arztwahl
Kann die Behandlung auch vom normalen Zahnarzt durchgeführt werden?
Während des Zahnmedizinstudiums werden an deutschen Universitäten Basisgrundlagen auch im Fach Kieferorthopädie vermittelt. Jeder in Deutschland approbierte Zahnarzt darf deshalb kieferorthopädisch behandeln ohne einen Nachweis über weitergehende kieferorthopädische Fachkenntnisse vorlegen zu müssen.
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