Es gibt gelegentlich Schwierigkeiten für Außenstehende bei der Unterscheidung der Begriffe „Zahnarzt“, „Kieferorthopäde" bzw. "Fachzahnarzt für Kiefer-orthopädie“ und „Master of Science KFO“ und der Beurteilung der jeweiligen kieferorthopädischen Qualifikation. Das Oberlandesgericht Oldenburg und der Bundesgerichtshof BGH haben hierzu grundsätzlich eine Klarstellung geschaffen:
- Nur ein „Kieferorthopäde“ bzw. „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist ein Facharzt und hat dafür eine mehrjährige Fachzahnarzt-Ausbildung nach dem zahnmedizinischen Staatsexamen mit einer Facharztprüfung absolviert und darf deshalb die geschützte Berufsbezeichnung „Kieferorthopäde" oder "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ führen. -
Allen anderen kieferorthopädisch tätigen Zahnärzte, die über KEINE Fachzahnarztausbildung verfügen, müssen darüber gemäß BGH unmissverständlich aufklären, so dass ein Laie die unterschiedliche kieferorthopädische Qualifikation beurteilen kann.
Lassen Sie sich also nicht verunsichern oder verwirren, sondern fragen Sie uns im Zweifelsfall.