Es gibt oft Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Begriffe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
- Master of Science KFO
sowie der Beurteilung der jeweiligen kieferorthopädischen Qualifikation. Das Oberlandesgericht Oldenburg und der Bundesgerichtshof BGH haben hierzu grundsätzlich Klarstellung geschaffen:
- Nur ein Kieferorthopäde bzw. Fachzahnarzt für Kieferorthopädie ist ein "richtiger" Facharzt. Sie/er hat dafür eine mehrjährige Fachzahnarzt-Ausbildung nach dem Zahnmedizinstudium und bestandenem Staatsexamen absolviert, danach eine Facharztprüfung erfolgreich bestanden und darf erst danach die geschützte Berufsbezeichnung Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie führen. -
Deshalb ist die Berufsbezeichnung Kieferorthopäde oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie auch so streng gesetzlich und gerichtlich vom BGH geschützt.
Alle anderen Zahnärzte, auch sogenannte "Master of Science KFO", die zwar auch kieferorthopädisch tätig sein dürfen, aber KEINE Facharztausbildung (wie oben beschrieben) haben, müssen darüber gemäß BGH unmissverständlich aufklären, so dass ein Laie die fehlende Facharztqualifikation zweifelsfrei erkennen kann.
Lassen Sie sich also nicht verwirren, sondern fragen Sie im Zweifelsfall nach.