Es gibt oft Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Begriffe
- Zahnarzt
- Kieferorthopäde
- Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
- Master of Science KFO
sowie der Beurteilung der jeweiligen kieferorthopädischen Qualifikation. Das Oberlandesgericht Oldenburg und der Bundesgerichtshof BGH haben hierzu grundsätzlich Klarstellung geschaffen:
- Nur ein „Kieferorthopäde“ bzw. „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ ist ein Facharzt und hat dafür eine zusätzliche mehrjährige Fachzahnarzt-Ausbildung nach dem zahnmedizinischen Staatsexamen mit einer Facharztprüfung absolviert und darf danach erst die geschützte Berufsbezeichnung „Kieferorthopäde" oder "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ führen. -
Alle anderen Zahnärzte, auch "Master of Science KFO", die zwar auch kieferorthopädisch tätig sein dürfen, aber KEINE Facharztausbildung haben, müssen darüber gemäß BGH unmissverständlich aufklären, so dass ein Laie die fehlende Facharztqualifikation zweifelsfrei erkennen kann.
Lassen Sie sich also nicht verwirren, sondern fragen Sie im Zweifelsfall nach.