Einige Menschen haben so gravierende und stark ausgeprägte Fehlbisse und Kieferfehlstellungen, die nicht alleine durch eine konventionelle kiefer-orthopädische Behandlung medizinisch sinnvoll und korrekt behoben werden können (z.B. bei genetisch bedingten Fehlbissen, wie z.B. Progenie). Solche Fehlbisse können dann nur noch nach Abschluss des Wachstums im Erwachsenenalter durch eine kombinierte kieferorthopädische / kieferchirurgische Behandlung behoben und korrigiert werden. Diese sehr komplizierten und anspruchsvollen Behandlungen erfordern neben einer großen Fachkompetenz viel Erfahrung und eine enge kollegiale Abstimmung der verschiedenen beteiligten Fachdisziplinen. Wir arbeiten seit vielen Jahren dafür eng mit verschiedenen kieferchirurgischen Fachkliniken zusammen. Eine Kostenbeteiligung durch eine gesetzliche Krankenkasse ist in diesen Fällen auch noch bei Erwachsenen im Rahmen einer Ausnahmeregelung des SGB-V möglich.